Die DSGVO Verpflichtet für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein Risiko angemessenes Schutzniveu zu gewährleisten“. Eine genauere Eingrenzung gibt es hier nicht, es werden aber Schutzziele aufgeführt: Vertraulichkeit, Intergrietät und Verfügbarkeit.