IHR EXTERNER DATENSCHUTZ
Wir führen Sie sicher durch den Datenschutz-Dschungel.
SICHER | KOMPETENT | INDIVIDUELL
Technische und Organisatorische Maßnahmen
Die DSGVO Verpflichtet für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein Risiko angemessenes Schutzniveu zu gewährleisten“. Eine genauere Eingrenzung gibt es hier nicht, es werden aber Schutzziele aufgeführt: Vertraulichkeit, Intergrietät und Verfügbarkeit.
Verträge zur auftragsdaten-verarbeitung
Diese legen die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Auftragnehmern im Bereich Datenschutz fest. Mit den Anhängenden Technisch- organisatorischen Maßnahmen lässt sich ebenfalls das Schutzniveau des Auftragsverarbeiters kontrollieren.
WIR LEISTEN FÜR SIE
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir erfüllen alle Anforderungen des EU-Datenschutzgesetzes, sowie des Bundesdatenschutzgesetzes an den Datenschutzbeauftragten
Datenschutz Beratung
Wir beraten Sie rund um den Datenschutz. Sicher, kompetent und Individuell.
Datenschutzmanagement
Wir erstellen mit Ihnen für Sie ein Datenschutzmanagement System, welches sich an Ihren betrieblichen Abläufen orientiert.
Datenschutzfolgeabschätzung
Kurz DSFA. Diese muss durchgeführt werden, wenn ein "voraussichtlich hohes Risiko" mit der Verarbeitung der Daten verbunden ist.
Unternehmensrichtlinien
Auf Wunsch erstellen wir mit Ihnen eine Unternehmensrichtlinie
Mitarbeiterschulungen
Wir führen die nötigen Mitarbeiterschulungen für den Datenschutz durch. Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
Datenschutz muss das sein und wie?
Durch die Komplexität des Themas sind viele Entscheider und Unternehmen verunsichert. Wir helfen Ihnen indem wir Ihre Fragen bezüglich des Datenschutzes umfangreich beantworten.
Über uns
Wir beraten ganzheitlich zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit. Branchenübergreifend für kleine und Mittelständische Unternehmen.
Unsere Mission
Organisation des Datenschutzes mit Verstand. flüssig in die betrieblichen Abläufe integriert.
Unser Angebot
- Verrechnung der Erstberatung bei weiterer Betreuung
- Prüfung bestehender Datenschutzsysteme